Nutzungsordnung für das Vereinsheim des
Spielmannszug Waldburg e.V.
und der Grenadiere der Bürgerwehr Waldburg e.V.
Das Vereinsheim steht den aktiven Mitgliedern des Spielmannszug Waldburg e.V. und der Grenadiere der Bürgerwehr Waldburg e.V. und deren Partner zum Zwecke von privaten Feiern zur Verfügung. Es soll ermöglicht werden mit persönlichen Gästen oder den Vereinsmitgliedern runde Geburtstage sowie musikalische oder gesellige Feste abzuhalten.
Öffentliche Veranstaltungen, insbesondere in Konkurrenz zur Gastronomie sind nicht gestattet.
Über die Veranstaltungen außerhalb des Probebetriebes (s. vorstehend) wird eine Liste geführt und nach Jahresabschluß mit den Vorständen ausgetauscht.
Nutzungsbedingungen:
Schadenhaftung:
Für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Haus, den Außenanlagen und an der Einrichtung entstehen, haftet der Mieter.
Spielmannszug Waldburg e.V.
und der Grenadiere der Bürgerwehr Waldburg e.V.
Das Vereinsheim steht den aktiven Mitgliedern des Spielmannszug Waldburg e.V. und der Grenadiere der Bürgerwehr Waldburg e.V. und deren Partner zum Zwecke von privaten Feiern zur Verfügung. Es soll ermöglicht werden mit persönlichen Gästen oder den Vereinsmitgliedern runde Geburtstage sowie musikalische oder gesellige Feste abzuhalten.
Öffentliche Veranstaltungen, insbesondere in Konkurrenz zur Gastronomie sind nicht gestattet.
Über die Veranstaltungen außerhalb des Probebetriebes (s. vorstehend) wird eine Liste geführt und nach Jahresabschluß mit den Vorständen ausgetauscht.
Nutzungsbedingungen:
- Die Übergabe erfolgt durch den/die Beauftragte(n).
- Es wird eine Nutzungsgebühr von 50,- € erhoben (zzgl. 50,- € Kaution).
- Die Lautstärke der Veranstaltung darf die Nachbarn nicht beeinträchtigen.
- Die Räume werden nach Terminabsprache von dem/der Beauftragten übergeben und übernommen. Der Mieter sorgt dafür, dass sie aufgeräumt und sauber wie übernommen auch wieder übergeben werden. Es wird erwartet, dass die Toilettenanlagen gereinigt und die Gläser und das Geschirr abgewaschen sind.
- Die Benutzung der Küche (Geschirr, Geräte) hat mit großer Sorgfalt zu erfolgen. Es erfolgt eine Inventarübergabe. Fehlende Gegenstände wie Besteck, Geschirr, Gläser usw. sind vom Mieter zu ersetzen bzw. zu bezahlen. Eventuell entstandene Schäden sind dem Beauftragten bei der Übergabe zu melden und werden zu Lasten des Mieters beseitigt.
- Die Getränke sind vom Vereinsheim zu beziehen.
- Es dürfen sich nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig im Vereinsheim aufhalten.
- Der Mieter hat Hausrecht und verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit auch nach der Veranstaltung. Der anfallende Müll ist vom Mieter zu entsorgen. Die vorhandenen Mülleimer dürfen hierfür nicht verwendet werden.
- Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass nach Schluss der Veranstaltung die Lichter gelöscht sind und das Haus verschlossen wird.
- Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot!
Schadenhaftung:
Für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Haus, den Außenanlagen und an der Einrichtung entstehen, haftet der Mieter.